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   LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20   

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https://dejure.org/2020,41786
LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20 (https://dejure.org/2020,41786)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14.10.2020 - 6 Sa 56/20 (https://dejure.org/2020,41786)
LAG Hessen, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - 6 Sa 56/20 (https://dejure.org/2020,41786)
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  • rechtsportal.de

    Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage auf eine bestimmte Person Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung nach Wiederverheiratung des früheren Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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    Formularmäßige Vereinbarung der Hinterbliebenenversorgung in einer Pensionszusage auf eine bestimmte Person Ansprüche auf Hinterbliebenenversorgung nach Wiederverheiratung des früheren Arbeitnehmers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Hier verweist das Arbeitsgericht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - zu den Rn: 33 ff. Anders als das Bundesarbeitsgericht geht das Arbeitsgericht dann allerdings davon aus, dass das Festhalten an dem Vertrag mit der Streichung des Namens der ersten Ehefrau des Klägers keine unzumutbare Härte gem. § 306 Abs. 3 BGB darstelle.

    Die Beklagte meint, die Erwägungen des Bundesarbeitsgerichtes in den Entscheidungsgründen aus dem Urteil vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - seien auf den gegenwärtigen Sachverhalt zum überwiegenden Teil zu übertragen.

    Zutreffend habe das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - auch festgestellt, dass Regelungen, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Zusagen in vollem Umfang kontrollfähig im Hinblick auf die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB sind, so dass die vorliegende Klausel auch nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam ist.

    Dieses Auslegungsergebnis bestätigt letztlich auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 -, in dem dort die Anwendung der Unklarheitenregelung in § 305 c Abs. 2 BGB aus Anlass des Umstandes, dass dort die Ehefrau nicht namentlich benannt war, sondern nur als "jetzige Ehefrau" benannt wurde, abgelehnt wurde.

    Da dieser Punkt zwischen den Parteien letztlich unstreitig ist, soll hier zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 27 - 41 verwiesen.

    Von der Hinterbliebenenversorgung wären auch solche Ehe erfasst, bei denen der Altersunterschied besonders groß ist, oder die erst lange Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder dem Eintritt des Versorgungsfalls beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschlossen wurden (vgl. BAG v. 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 46, 47).

    Die Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung auf Fälle, in denen die Ehe bereits während des Arbeitsverhältnisses bestand, ist also die konsequente Ersetzung der unwirksamen Klausel (vgl. BAG v. 21. Februar 2017 - 3 AZR 297/15 - Rn. 50).

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 294/11

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Die Argumente des Arbeitsgerichtes zum Vergütungscharakter der Altersversorgung würden auch im Widerspruch zur Entscheidung des BAG im Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines Anspruchs auf Witwen-/Witwerversorgung für erst nach Eintritt des Versorgungsfalls geschlossene Ehen stehen.

    Er meint weiter, der Hinweis der Beklagten, dass nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im Urteil vom 15. Oktober 2013 - 3 AZR 294/11 - eine Versorgungszusage durchaus eingeschränkt werden könne, sei generell zutreffend.

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 703/15

    Mindestentgelt - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln auf den zulässigen Inhalt durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt (BAG v. 24. August 2016 - 5 AZR 703/15 - Rn. 25).
  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Verbleibt nach der Streichung der unwirksamen Teilregelung und des unwirksamen Klauselteils eine verständliche Regelung, bleibt diese Bestehen (sog. blue-pencil-Tests) (vgl. BAG v. 21. April 2016 - 8 AZR 474/14 - Rn. 43 mwN).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Eine ergänzende Vertragsauslegung ist jedoch ausnahmsweise jedenfalls dann möglich, wenn ein Festhalten am Vertrag auch für den Verwender eine unzumutbare Härte i. S. v. § 306 Abs. 3 BGB darstellt (vgl. zuletzt BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 37 f.).
  • BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 415/10

    Betriebliche Altersversorgung - Änderung einer Anpassungsregelung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist jedoch auch der von den Vertragsparteien verfolgte typische und von redlichen Geschäftspartnern angestrebte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG v. 18. September 2012 - 3 AZR 415/10 - Rn. 24).
  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Im Bereich des Betriebsrentenrechts hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz damit kraft Gesetzes anspruchsbegründenden Wirkung (BAG v. 12. August 2014 - 3 AZR 764/12 - Rn. 22 mwN).
  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Er findet stets Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierten Prinzip aufgrund einer abstrakten Regelung gewährt, in dem er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (ständige Rechtsprechung vgl. etwa BAG 27. Juni 2012 - 5 AZR 317/11 - Rn. 17 mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Auch Rentner können durch ihr Spar- und Konsumverhalten bestehenden Versorgungslücken Rechnung tragen (BAG v. 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 8).
  • BAG, 28.06.2011 - 3 AZR 448/09

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG Hessen, 14.10.2020 - 6 Sa 56/20
    Eine Feststellungsklage muss sich nicht notwendig auf ein Rechtverhältnis insgesamt erstrecken, sondern kann sich auch auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus dem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (vgl. BAG v. 28. Juni 2011 - 3 AZR 448/09 - Rn. 18).
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